Urteil: Wer schläft zahlt




Wer trotz Müdigkeit am Steuer weiter fährt, handelt grob fahrlässig und kann gegebenenfalls den Versicherungsschutz verlieren. Autofahrer, die Alarmsignale wie schwere Glieder, Gähnen, nachlassende Konzentration und herabfallende Augenlider ignorieren, handeln in besonderem Maße sorgfaltswidrig. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Stendal (Sachsen-Anhalt) hervor (Az.: 23 O 67/02), so der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin. Übermüdete Fahrer müssen demnach damit rechnen, dass sie als Folge des Sekundenschlafs die Kontrolle verlieren und schwere Schäden verursachen können.

Im verhandelten Fall ging es um einen Lkw-Fahrer, der am Steuer eingenickt war. Sein Wagen war von der Straße abgekommen und umgekippt. Den Sachschaden von knapp 38.000 Euro bezahlte zunächst die Kaskoversicherung, doch forderte sie anschließend das Geld von dem Fahrer zurück. Das Gericht gab der Versicherung Recht.

Entscheidend sei vor allem die Aussage des Fahrers gegenüber der Polizei nach dem Unfall gewesen, so der DAV. Der Mann hatte zugegeben, kurz eingeschlafen zu sein. Grundsätzlich habe er ein Problem mit der Nase und bekomme nicht ausreichend Sauerstoff. Nach Ansicht der Richter hätte der Fahrer das erhöhte Risiko einzuschlafen nicht ignorieren dürfen.

(Quelle: Auto Motor und Sport auto.t-online.de)