Selbst eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung am Ortseingangsschild führt nicht zwangsläufig zu einem Fahrverbot. Das geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes in München hervor (Az.: ObOWi 221/02), wie der Automobil-Club Verkehr (ACV) in Köln berichtet. In dem konkreten Fall sollte ein Autofahrer nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Ortseingangsbereich 100 Euro Strafe zahlen und für einen Monat den Führerschein abgeben. Weil das Geschwindigkeitsmessgerät am Ortsschild aufgestellt worden war, ging das Gericht jedoch von einem Ausnahmefall aus. Viele Autofahrer haben ihre Geschwindigkeit am Ortseingangsschild noch nicht auf die gebotenen 50 km/h verringert, erläutet der ACV. Und Autofahrer, die aus dem Ort herausfahren, beschleunigen bereits oft, sobald das Ortsende-Schild in Sicht sei. (Quelle: Auto Motor und Sport auto.t-online.de) |