Langsamfahrer auf der Autobahn können bei einem Unfall Mitschuld bekommen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Wilhelmshaven hervor (Az.: 6 C 602/01 I), von dem der Auto-Club Verkehr (ACV) in Köln berichtet. Nach dem Urteil kann eine für Autobahnverhältnisse zu langsame Geschwindigkeit bei einem Unfall als "gefahrenerhöhendes Verschulden" gewertet werden. In dem konkreten Fall hatte ein Autofahrer beim Wechsel von der linken auf die rechte Fahrspur das Tempo eines rechts vor ihm fahrenden Fahrzeugs falsch eingeschätzt und war mit ihm zusammengestoßen. Später stellte sich heraus, dass der Wagen auf der rechten Spur nur etwa 60 km/h gefahren war. Das sei zu wenig für die Autobahn, befand das Gericht und verurteilte den Fahrer, 50 Prozent der entstandenen Kosten zu übernehmen. (Quelle: Auto Motor und Sport auto.t-online.de) |